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Hat China Beschränkungen und Kontrollen für Stahlprodukte eingeführt?

Gemäß den neuesten regulatorischen Richtlinien handelt es sich bei Chinas aktuellem Exportverbot für Stahlprodukte nicht um ein vollständiges Verbot. Stattdessen wird ab dem 1. Januar 2026 ein Exportlizenzsystem offiziell eingeführt. Das bedeutet, dass Produkte, die unter die Kontrollkategorie der HS-Codes (Harmonisiertes System) fallen, vor der Zollanmeldung eine vom Handelsministerium ausgestellte Exportlizenz benötigen. Aufgrund Ihrer Bedenken habe ich die wichtigsten Informationen in den folgenden drei Punkten zusammengefasst:

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Wie umfangreich ist der Kontrollbereich?

Diese Kontrolle umfasst 300 HS-Codes und deckt damit im Grunde die gesamte Wertschöpfungskette von der ersten Verarbeitung bis zum fertigen Produkt ab.

  • Kernbereich:Es umfasst hauptsächlich 224 Codes unter Kapitel 72 (Stahl) des Zolltarifs und 76 Codes unter den Unterpositionen 7301-7307 von Kapitel 73 (Stahlerzeugnisse).
  • Spezifische Produkte:Dazu gehören Roheisen, Stahlschrott, Stahlknüppel, warm- und kaltgewalzte Coils, Spundwände, nahtlose Stahlrohre, Stahl für Schienen und Stahlrohrformstücke usw.
  • Beachten Sie die Ausnahmen:Ferrolegierungen (Position 7202) und einige Edelstahlstangen und -stäbe sind vorerst nicht eingeschlossen.
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Welche Unterlagen werden für die Beantragung einer Lizenz benötigt?

Im Gegensatz zur vorherigen automatischen Lizenz handelt es sich hier um eine substanzielle Verwaltungslizenz mit höheren Prüfungsanforderungen. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Grundlegende Dokumente:Ein von beiden Vertragsparteien (chinesisch und ausländisch) abgestempelter Exportvertrag.
  • Kernzertifikate:Ein vom Hersteller ausgestelltes Produktqualitätsprüfzertifikat. Obwohl es keine einheitliche Vorlage gibt, müssen die Herstellerangaben auf dem Zertifikat mit den Angaben im Antrag übereinstimmen und mit einem Qualitätsprüfsiegel oder Firmenstempel versehen sein.
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Regeln für die Nutzung der Lizenz

Die Regeln für die Nutzung der Lizenz variieren je nach Handelsmethode:

  • Für Verarbeitungs- und Kompensationsgeschäfte:Es wird eine „Lizenz ohne Chargenbindung“ eingeführt, die mehrere Zollanmeldungen innerhalb des Gültigkeitszeitraums ermöglicht (bis zu 12 Mal).
  • Für andere Handelsmethoden:Es wird eine „Chargenlizenzierung“ angewendet, die nur eine Zollanmeldung pro Lizenz zulässt.

Veröffentlichungsdatum: 12. März 2026

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